Lernsprünge Bonn - Praxis für ganzheitlich orientierte Lerntherapie
V.2.1
Lernen ist wie Bergsteigen - es geht nur Schritt für Schritt. Die Wege zum Ziel können hierbei vielfältig sein. Lerntherapie kann über SGB VIII § 35a durch das Jugendamt gefördert werden. Über die Zulassung zur Förderung entscheidet das Jugendamt fallweise.
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Liebe Patienten bevor wir lhnen konkret die einzelnen Leistungen und Angebote unserer lerntherapeutischen Praxis vorstellen, möchten wir lhnen zunächst einen kleinen Einblick in unser Praxiskonzept vermitteln: Die Lerntherapie ist eine pädagogisch-psychologische Förderung für Kinder und Erwachsene mit Lern- und Leistungsstörungen. Nach einer gezielt durchgeführten Diagnostik (2.8. lntelligenz- diagnostik, Lesetest, Testung auf ADS bzw. ADHS; Rechen- sowie Lese- und Rechtschreibschwäche etc.) werden Elemente aus den Bereichen Gesprächstherapie Verhaltenstherapie Gestalttherapie Spieltherapie und Ergotherapie individuell auf den Patienten abgestimmt. Die Vorgehensweise orientiert sich hierbei an den Lernvoraussetzungen des Patienten, seinen Bedürfnissen, Stärken und Schwächen, so wie den persönlichen Lernzielen. Da Lerntherapie vom Ansatz her eine individuelle Lehr- und Lernform ist, findet sie ausschließlich in Einzelförderung oder Kleinstgruppen (2-3 Patienten) statt. Viel Erfolg wünscht lhnen lhr Praxis Team
Praxiskonzept